Rechtsprechung
BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- JLaw (App) | www.prinz.law
- Wolters Kluwer
Wegfall der Geschäftsgrundlage bei Abfindung - Anspruch auf Erstattung von Arbeitslosengeld - Störung des Äquivalenzverhältnisses zwischen der von den Parteien bei Vertragsabschluss vorgestellten Leistungslage durch eine Gesetzesänderung
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- ArbG Lörrach, 25.02.1987 - 1 Ca 372/86
- LAG Baden-Württemberg, 16.12.1987 - 9 Sa 52/87
- BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88
Wird zitiert von ... (7) Neu Zitiert selbst (4)
- BAG, 09.07.1986 - 5 AZR 44/85
Wegfall der Geschäftsgrundlage - Rechtsirrtum - Irrtum - Freie Mitarbeit - Freier …
Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88
Geschäftsgrundlage sind die bei Abschluß des Vertrages zu Tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut (vgl. statt vieler BAGE 52, 273, 276 = AP Nr. 7 zu § 242 BGB Geschäftsgrundlage, zu 2 b der Gründe, mit zahlreichen weiteren Nachweisen). - BAG, 09.07.1985 - 3 AZR 546/82
Überversorgung als Wegfall der Geschäftsgrundlage
Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88
Zu den Umständen, die zu einer Störung des Äquivalenzverhältnisses führen können, gehören auch spätere, in dieser Form nicht erwartete Gesetzesänderungen (vgl. nur BAG Urteil vom 9. Juli 1985 - 3 AZR 546/82 - AP Nr. 6 zu § 1 BetrAVG Ablösung, besonders zu I 2. b (2) der Gründe, m.w.N.). - BAG, 19.10.1983 - 5 AZR 64/81
Rückzahlung - Sonderfonds - Überzahlte Anteile - Ausschlußfrist
Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88
Unter den Begriff der Ansprüche aus dem Arbeitsverhältnis fallen alle vertraglichen und gesetzlichen Ansprüche, welche die Arbeitsvertragsparteien aufgrund ihrer durch den Arbeitsvertrag begründeten Rechtsstellung gegeneinander haben (vgl. nur BAGE 43, 339, 345 = AP Nr. 37 zu § 611 BGB Ärzte, Gehaltsansprüche, zu 2 b der Gründe). - LAG Baden-Württemberg, 16.12.1987 - 9 Sa 52/87
Auswirkung von Gesetzesänderungen im Arbeitsförderungsgesetz auf …
Auszug aus BAG, 04.04.1990 - 5 AZR 99/88
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Landesarbeitsgerichts Baden-Württemberg vom 16. Dezember 1987 - 9 Sa 52/87 - wird zurückgewiesen.
- LAG Thüringen, 08.10.2009 - 3 Sa 293/08
Versteuerung der Abfindung für Rentenabschläge nach Altersteilzeit bei Wegfall …
Allerdings ist eine unwesentliche Änderung nicht erheblich (BAG 04.04.1990 - 5 AZR 99/88 - Juris). - LAG Baden-Württemberg, 08.10.2001 - 6 Sa 44/01
Abfindungsanspruch; bei der Auslegung der Vereinbarung zu berücksichtigende …
Auch das BAG hat in seiner Entscheidung vom 04.04.1990 - 5 AZR 99/88 - ausgeführt, dass Geschäftsgrundlage die bei Abschluss des Vertrages zu tage getretenen, dem anderen Teil erkennbar gewordenen, und von ihm nicht beanstandeten Vorstellungen einer Partei oder die gemeinsamen Vorstellungen beider Parteien vom Vorhandensein oder dem künftigen Eintritt gewisser Umstände sind, sofern der Geschäftswille der Parteien hierauf aufbaut.Dieser Prozentsatz ist sowohl nach der betreffenden Vorschrift des Aufhebungsvertrags als auch nach der höchstrichterlichen Rechtsprechung (BAG vom 04.04.1990 - 5 AZR 99/88) ebenso wie nach den Grundsätzen über den Wegfall der Geschäftsgrundlage nicht als so erhebliche Äquivalenzstörung anzusehen, dass eine Anpassung zu Gunsten der Beklagten erfolgen müsste.
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 204/99
Ausgleich von Nachteilen in der gesetzlichen Rentenversicherung
Grund für einen Anspruch auf Anpassung des Vertrags kann auch eine Gesetzesänderung sein (BAG 4. April 1990 - 5 AZR 99/88 - nv.).
- BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 212/99
Aufhebungsvertrag - Rentennachteile
Grund für einen Anspruch auf Anpassung des Vertrags kann auch eine Gesetzesänderung sein (BAG 4. April 1990 - 5 AZR 99/88 - nv.). - BAG, 14.03.2000 - 9 AZR 312/99 Grund für einen Anspruch auf Anpassung des Vertrags kann auch eine Gesetzesänderung sein (BAG 4. April 1990 - 5 AZR 99/88 - nv.).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 15.05.2007 - L 11 AL 91/05 Entfällt die Geschäftsgrundlage für eine bereits abgeschlossene Arbeitsvertragsregelung durch nachträgliche gesetzliche Änderungen, besteht eine Verpflichtung der Arbeitsvertragsparteien zur Anpassung der vereinbarten Bedingungen an die veränderte Lage (Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 4. April 1990 - 5 AZR 99/88 -).
- LSG Niedersachsen-Bremen, 11.11.2009 - L 11 AL 107/07 Nicht die Beklagte, sondern der Arbeitgeber war hier der Adressat, an den sich der Kläger hätte wenden müssen, um eine Anpassung der Geschäftsgrundlage nach der erfolgten Gesetzesänderung durchzusetzen (vgl. BAG vom 04.04.1990 - 5 AZR 99/88 -).